6. Juni 2025

Impressumspflicht für Printmedien: Die 5 wichtigsten Punkte

Erfahre, mit dieser kompakten Übersicht, welche Angaben in das Impressum von Druckprodukten in Österreich müssen.

oliver.grenus

Impressum - Die 5 wichtigsten Punkte!

Ein Impressum ist auf Druckprodukten in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, sobald diese zur Verbreitung an die Öffentlichkeit bestimmt sind. Doch was muss wirklich enthalten sein? Wer ist verantwortlich? Und wann drohen Strafen? Hier findest du die 5 zentralen Punkte, die du unbedingt beachten solltest.

1. Wer braucht überhaupt ein Impressum?

aut österreichischem Mediengesetz (§ 24 MedienG) müssen alle Medienwerke, die zur öffentlichen Verbreitungbestimmt sind, ein Impressum enthalten. Dazu zählen u. a.:

  • Zeitungen & Magazine
  • Broschüren & Folder
  • Geschäftsberichte
  • Flyer mit redaktionellen Inhalten

Ausnahmen des Impressun

Kein Impressum brauchst du für:

  • Private Drucksorten (z. B. Einladungen, Tagebücher)
  • Unwesentliche Druckwerke ohne Inhalte (z. B. Visitenkarten, Rechnungen, Etiketten)

2. Pflichtangaben im Impressum (Minimalvariante)

Für nicht-periodische Druckprodukte ist das einfache Impressum ausreichend. Es muss diese vier Angaben beinhalten:

  • Medieninhaber (Name bei Privatperson / Firmenname bei Unternehmen)
  • Verlagsort (Ort der Veröffentlichung)
  • Hersteller (z. B. Druckerei)
  • Herstellungsort (Ort, an dem produziert wurde)

Wichtig zu Wissen:

Der Medieninhaber ist rechtlich verantwortlich für den Inhalt – bei natürlichen Personen mit vollem Namen, bei Firmen mit korrektem Firmenwortlaut laut Firmenbuch.

3. Erweitertes Impressum für periodische Druckwerke

Wenn dein Medium regelmäßig erscheint (mind. 4-mal jährlich mit gleichbleibendem Titel und fortlaufender Nummer), brauchst du ein erweitertes Impressum mit zusätzlichen Angaben:

  • Redaktion (vollständige Adresse)
  • Herausgeber (Name und Adresse der Person mit inhaltlicher Richtlinienkompetenz)
  • Alle Angaben aus der Minimalvariante (Medieninhaber, Verlagsort, Hersteller, Herstellungsort)

Wichtig zu Wissen:

Bei mehreren Redaktionen müssen alle Standorte einzeln im Impressum genannt werden.

4. So sollte ein korrektes Impressum aussehen – Beispiel

Ein vollständiges Impressum für ein periodisches Druckwerk könnte so aussehen:

Medieninhaber: Musterfirma GmbH
Verlagsort: Musterstraße 1, 1010 Wien
Redaktion: Brunnenstraße 1, 1040 Wien
Herausgeber: Max Mustermann, Wienerstraße 1, 3002 Purkersdorf
Hersteller: 08/16 Printproduktion GmbH
Herstellungsort: Wien

Tipp: Halte Adressen vollständig und aktuell, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

5. Achtung: Diese Strafen drohen bei fehlendem Impressum

Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, kann das teuer werden:

  • Bis zu 20.000 € Strafe
  • Bei Wiederholung sogar bis zu 40.000 €
  • Der Medieninhaber haftet persönlich für Richtigkeit und Vollständigkeit

Empfehlung: Im Zweifel lieber ein Impressum anführen oder juristische Beratung einholen.

Fazit: Impressum nicht vergessen – Rechtssicherheit schaffen

Ein korrektes Impressum ist kein optionaler Zusatz, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer Druckprodukte in Österreich veröffentlicht, sollte diese 5 Punkte beachten:

  1. Gilt die Impressumspflicht?
  2. Ist eine Minimal- oder er‚weitertes Impressum notwendig?
  3. Alle Pflichtangaben enthalten?
  4. Adressen vollständig?
  5. Persönliche Haftung im Blick?

Willst du mehr über das Impressum bei Druckprodukten in Österreich erfahren, dann lies auch unseren folgenden Artikel “Was muss absolut ins Impressum von Druckprodukten in Österreich?”

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und behandelt den Stand von Jänner 2024

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